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Tarifreglement

Kosten

Die Kindertagesstätte wird von dem Trägerverein „RambaZamba“, Elternbeiträgen, Zuwendungen und Schenkungen von Dritten, den Erträgen von Sammlungen, Aktionen und anderen Aktivitäten finanziert. Die Betreuungsbeiträge werden im Monat verrechnet und richten sich nach der Zahl der betreuten Tage pro Woche. Die Mindestanwesenheitszeit beträgt 20%.

Tarife 2023

Tarife 2023

Im Betreuungspreis inbegriffen sind die Mahlzeiten, selbstgemachter Babybrei, Schoppenpulver, Windeln, Körperpflegeprodukte und alle Ausflüge. Die Kosten für die zusätzlichen Mahlzeiten wie „Znüni“ und „Zvieri“ sind ebenfalls in den Tarifen enthalten.

Anmeldegebühr

Eine Anmeldung kostet CHF 100.–. Diese Gebühr wird erst bei einem definitiven Eintritt mit der Eingewöhnungspauschale verrechnet. Bei Eintreffen der Anmeldung kommt ihr(e) Kind(er) auf die Warteliste und wird gemäss Anmeldungseingang dem nächsten freien Platz zugeteilt. Für bestehende Kunden gibt es die Möglichkeit, für Geschwister einen Platz zu reservieren. Hierfür verrechnen wir einmalig eine Pauschale von CHF 500.-

Eingewöhnung

In den ersten zwei Wochen der Eingewöhnung wird eine Pauschale von CHF 350.— verrechnet. Ab der dritten Woche wird der normale Tarif berechnet. Wird vor dem Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, wird einen Monat gemäss den vereinbarten Betreuungstagen verrechnet.

Tarife für Geschwister

Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig das Tagesheim besuchen, wird für das zweite Kind eine Reduktion von 15% gewährt. Das Kind mit dem höheren Betreuungsbedarf gilt als erstes Kind.

Kindergärtner/Schulkinder

Für Kindergärtner/Schüler gibt es einen Pauschalbetrag von CHF 88.- pro Tag. Dadurch werden wir ihren speziellen Betreuungszeiten gerecht. In Preis inbegriffen ist Ganztagesbetreuung während den Schulferien oder Schulausfalls. Die Ferienbetreuung muss einen Monat im Voraus angemeldet werden. Kinder welche den Kindergartentarif nicht haben, haben keinen Anspruch auf Ferienbetreuung.

Stundenbetreuung

Kinder, welche das RambaZamba regelmässig besuchen, können ausnahmsweise eine Stundenbetreuung beanspruchen. Diese Ausnahme kann nur in Absprache mit der Heimleitung stattfinden. Auf Stundenbetreuung werden keine Rabatte gewährt.

Mittagstisch

Der Mittagstisch kann auch gesondert genutzt werden. Das Kind kann auch weniger als 20% betreut werden. Dabei wird dem Kind von 12:00 Uhr bis 14.15 Uhr ein Mittagessen und anschliessende Aufgabenbetreuung geboten. Kindergärtner werden zum Kindergarten Wasen oder Kerngarten im 1. Jahr begleitet. Für den Mittagstischtarif gelten keine Reduktionen bei Ferien oder Krankheiten. Der Mittagstisch wird in den Ferien gleichwohl bezahlt.

Abendbetreuung/Samstagsbetreuung

Auf Anfrage bieten wir zusätzlich auch eine Abendbetreuung bis maximal 20:30 Uhr an. Diese Kostet pro Kind und Stunde CHF 35.— (Inklusive Nachtessen). Die Betreuung am Abend muss im Voraus angemeldet werden und wird nur bei genügend Anmeldungen angeboten. Ebenfalls auf Anfrage bieten wir eine Samstagsbetreuung an. Diese Kostet pauschal CHF 135.-. Samstagsbetreuung muss spätestens 10 Tage im Voraus angemeldet werden.

Verspätete Abholung

Natürlich können Verspätungen vorkommen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie uns diese sobald als möglich mitteilen, damit wir uns nicht unnötig Sorgen oder das Kind nicht in Panik gerät. Verspätungen ausserhalb der Öffnungszeiten werden ab der 5. Minute mit CHF 5.- pro Minute verrechnet.

Anlässe und Ausflüge

Sämtliche im Rahmen des normalen Krippenbetriebes anfallenden Kosten und Leistungen sind im Betreuungsbetrag inbegriffen.

Kündigung

Der Krippenplatz kann von beiden Seiten per Monatsende mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Gründe für eine Kündigung seitens der Heimleitung sind:
–       Wiederholte Verstösse gegen das TAGI-ABC / Tarifreglement trotz Ermahnungen / Gesprächen
–       Nichtbezahlung der Rechnungen nach der 3. Mahnung.
Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht, muss der Tarif für den nachfolgenden Monat oder die verbleibende Zeit gleichwohl bezahlt werden.

Bezahlung der Krippenbeiträge

Die Krippenbeiträge werden monatlich am Ende des Monats berechnet und müssen innert 10 Tagen bezahlt werden. Die vertraglich vereinbarten Wochentage werden immer verrechnet. Dies gilt auch für Feiertage, Interne Weiterbildung (1 Tag im Jahr), Betriebsferien, Brückentage und Abwesenheit der Kinder durch Krankheit, Unfall oder Ferien. Nach mehr als zweiwöchiger Krankheit oder Ferien (Betriebsferien werden nicht mit angerechnet) wird eine Reduktion von 25% auf die Abwesenheit gewährt. Durch z.B. Krankheit und Ferien ungenutzte Tage können nicht kompensiert werden. Sollte eine Notlage (z.B. Personalmangel, Pandemie usw.) eintreten, kann das Tagesheim geschlossen bleiben. Die Eltern werden schnellstmöglich darüber in Kenntnis gesetzt. Es können keine Rückerstattungen für diese Tage ausbezahlt oder ausgefallene Tage kompensiert werden.

Mitarbeiterrabatt

Vorstandsmitglieder sowie MitarbeiterInnen können mittels separaten Antrags einen Rabatt für Ihr eigenes Kind verlangen. Der Antrag wird durch den Vorstand geprüft.

Jokertage

Jede Familie verfügt pro Kind/Jahr über 2 Jokertage (Die Jokertage werden entsprechend den Betreuungsprozenten des Kindes angepasst). Dies sind Tage, an denen wir Ihr/e Kind/er an einem anderen Tag als im Vertrag vereinbart wurde, ohne Mehrkosten, betreuen. Um diese Jokertage einzusetzen, nehmen Sie bitte 10 Arbeitstage zuvor mit der Gruppenleitung Kontakt auf. Die Jokertage sind nur möglich einzusetzen, wenn an den gewünschten Tagen auf der Gruppe noch Plätze frei sind und die Gruppensituation dies zulässt. Im Dezember werden keine Jokertage angeboten. Ende Jahr verfallen die nicht eingezogenen Jokertage.

Subventionen

Die Gemeinde Oberwil unterstützt Familien unabhängig von der gewählten Einrichtung mit einkommensabhängigen Beiträgen. Wie hoch diese Subvention ausfällt, entnehmen Sie bitte dem FEB-Reglement Oberwil. http://www.oberwil.ch/de/bildung/feb/

 

Die Tarife werden von der Leitung der Kindertagesstätte jeweils im November für das kommende Kalenderjahr überprüft und den aktuellen Verhältnissen angepasst.

Stand: 03.11.2022

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